Begutachtung

Die Arbeitsweise

Im Rahmen des gutachterlich-diagnostischen Prozesses wird im familiengerichtlichen Verfahren mit den Betroffenen möglichst immer konkret lösungsorientiert und interventionsgeleitet gearbeitet. Das Erreichen (außer-) gerichtlicher Konfliktlösungen ist wesentlicher Teil der gutachterlichen Tätigkeit der GRV-Mitarbeiter.

Das Bestreben der Sachverständigen ist dabei, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für das Kind zu stärken.

Für die Bearbeitung von gerichtlichen Fragestellungen sind in der GRV differenzierte diagnostische und intervenierende Vorgehensweisen möglich. In der GRV existieren verschieden ausgestattete Praxisräume, um im gutachterlichen Prozess die Möglichkeit zu haben, z.B. Kinder bei bereits länger bestehender Trennung von einem Elternteil oder bei Umgangs- und Sorgerechtsrechtsfragen, in einer geeigneten Umgebung untersuchen zu können.

In der GRV wird interdisziplinär, fachärztlich und fachpsychologisch gearbeitet. So ist eine schnelle und unkomplizierte Begutachtung für Gerichte und betroffene Personen möglich.